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1) Allgemeines
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsabschlüsse. Sie werden mit Vertragsabschluss Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)
Ist der Kunde Verbraucher, steht Ihm ein Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung zu.
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.

1. Soweit Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne von Angaben von Gründen in Textform ( z.B. Brief, Fax-E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

ES Solarien-Service & Technik, Eduard C. Schütze, Bergstr. 30A, 79268 Bötzingen,          EU-Deutschland, Tel 07663 / 914648 / Fax 07663 / 914649 / info@es-solarien.de


2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen ( z.B. Zinsen ) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sachen nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht Ihre Gegenleistung oder eine Vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht Paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

2) Angebote
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis und Liefertermin freibleibend. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben, wie insbesondere Maß- und Gewichtsangaben, sind unverbindlich. Konstruktions- und Formänderungen bleiben bis zur Lieferung vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3) Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd freibleibend. Wird die angegebene Zeit um 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen. Ist bis zum Ablauf der Nachfrist aus von uns vertretenden Gründen keine Lieferung erfolgt, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung ohne unser Verschulden, wie insbesondere bei Nichtlieferung durch unsere Vorlieferanten, so kann anstelle der vorstehenden Regelung der Besteller nach 3 Monaten nach der angegebenen Lieferzeit zurücktreten. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Abnahmeverzug gerät.

4) Versand und Montage
Die Lieferung erfolgt ab Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Erfolgt die Lieferung auf unsere Kosten, so muss dies ausdrücklich vereinbart sein. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung und Aufstellung vereinbart wurde. Das gleiche gilt, wenn die Ware versandbereit ist, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, der nicht von uns vertreten ist. Soweit für Solarien gesondert Wand- und/oder Glasbrüche zu Montage notwendig sind, müssen diese bei Anlieferung erstellt sein, ist dies nicht der Fall, entfällt unsere Verpflichtung zur Montage sowie jede Gewährleistung. Erforderliche bauseitige Leistungen, insbesondere Anschlüsse an eine Abluft sowie den VDE-Vorschriften entsprechende Zuleitungen und Absicherungen müssen erstellt sein. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für einen Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist sofort nach Lieferung und Erhalt der Rechung ohne jeden Abzug in Euro zu leisten. Die Zahlung durch Wechsel oder Schecks bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlung jedoch nicht an Erfüllung statt hereingenommen. Skontoabzug bei Lieferung per Vorkasse oder Nachnahme ist nur nach Vereinbarung möglich. Wir sind berechtigt, bei verspäteten Zahlungen ohne weitere Mahnung Verzugszinsen vom Tage der Fülligkeit an, in Höhe von 2% über dem dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6%, zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist Berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weiter Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Bei Schecks und Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder die Aufrechung zu erklären. Bei Aufträgen von mehr als 10.000 Euro und bei Sonderanfertigungen ist bei Bestellung eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Auftragswertes zu leisten oder eine andere Vereinbarung. Bei Ratenzahlung, Vermietung bzw. Leasing erteilt uns der Besteller eine Einzugsermächtigung. Der Zahlungsschuldner ist nicht berechtigt, eine Gegenforderung aufzurechen. Sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

6) Haftung für Mängel
Beanstandungen sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht sofort nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.

Angemeldete Mängel werden nach unserer Wahl durch Ausbesserung oder Austausch des betreffenden Teils unentgeltlich beseitigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir auch die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport und Wegekosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Weitgehende Ansprüche, wie Wandelung, Minderung oder solche auf Schadensersatz aus welchem Rechstgrund auch immer sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung jedoch nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die vorstehende Haftungsfreihaltung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auf Brenner, Filter, sowie Acrylscheiben und Röhren kann eine Gewährleistung nicht übernommen werden; es sei denn, der Mangel ist sofort bei Lieferung vorhanden. Unsere Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde oder eine Dritte Person durch unsachgemäße Aufbewahrung oder Bedienung des Kaufobjekts Mängel verursacht oder angebliche Fehler durch eigenmächtige Reparaturen zu beheben versucht. Sollten auf schriftlichen oder mündlichen Wunsch des Bestellers, von uns Änderungen am Gerät vorgenommen werden, die nicht den Original-Hersteller-Angaben der Geräte entsprechen, so trägt der Besteller die vollen Schadensersatzansprüche. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Bestimmungen getroffenen Vereinbarungen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Bestrahlung hervorgerufen werden. Veräußert der Besteller die Ware vor Ablauf der Gewährleistungspflicht, so erlischt unsere Gewährleistungspflicht.

7) Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen. Erfüllt der Besteller seine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht, so sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen. Der Besteller stimmt schon jetzt der Wegnahme zu. Evtl. erfolgte Teilzahlungen gelten, wenn wir die Ware zurücknehmen, in Höhe von monatlich 20 v.H. des Kaufpreises, vom Liefertag an gerechnet als Nutzungsgebühr. Sind keine Teilzahlungen erfolgt, gilt eine Nutzungsgebühr in gleicher Höhe monatlich als vereinbart. Bei geleasten, mietweise oder auf Ratenzahlung Ÿberlassenen GerŠten ist der KŠufer verpflichtet, an sichtbarer Stelle ein Haftetikett anzubringen, aus dem sich die Eigentumsstellung der VerkŠuferin ergibt. Der Besteller darf die Ware nur solange er nicht im Verzuge ist weiterverŠu§ern. Forderungen aus einer dennoch erfolgten WeiterverŠu§erung werden bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten. Der KŠufer hat uns sofort zu informieren, wenn die Eigentumsvorbehalt-Ware oder uns zustehende Forderung gepfŠndet werden oder die Ware abhanden gekommen ist. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und DiebstahlschŠden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchfŸhren.

8) Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück oder lehnt er die Annahme der Ware endgültig ab, sind wir berechtigt, 20% des Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, wenn die Ware bereits ausgeliefert ist, und 10% des Kaufpreises verlangen, wenn dies noch nicht der Fall ist, ohne dass es des Nachweises eines solchen Schadens bedarf.

9) Kreditwürdigkeit
Wird uns alsbald nach Abschluss des Vertrages jedoch vor Lieferung Ungünstiges über die Verhältnisse oder über die Zahlungsweise des Bestellers bekannt, so sind wir befugt, Vorauszahlung zu verlangen.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Freiburg i.Br. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten wird Freiburg als Gerichtsstand vereinbart, und zwar auch für Klagen aus Wechseln und Akzepten, die an anderen Plätzen zahlbar sind. Falls der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11) Teilnichtigkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag ist dann so auszulegen, wie es dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.